SLG PP Mönchengladbach e.V. - Verein für sportliches Großkaliberschießen im BDMP und BDS
   
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Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) sind grundsätzlich folgende Gruppen der Bevölkerung unter bestimmten Bedingungen berechtigt, privat Schusswaffen zu erwerben:
Sportschützen
Waffensammler
Jäger

Die Belange der Waffensammler und Jäger sollen hier, auf der Internet-Seite eines Sportschützen-Vereins, ebensowenig diskutiert werden wie die der Personen- und Objektschützer und der behördlichen Waffenträger.

Befassen wir uns also mit der Frage: Wie kann man Sportschütze werden?

Zunächst sollte man sich an einen ortsansässigen Schiesssportverein wenden. Deren Adressen kann man bei den Schiesssportverbänden erfragen. Hier die Internet-Adressen der drei größten Verbände in Deutschland:

Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (www.bdmp.de)
Bund Deutscher Sportschützen e.V. (www.bdsnet.de)
Deutscher Schützenbund e.V. (www.schuetzenbund.de)

Neben den o.g. gibt es auch noch kleinere, oft auf einzelne Bundesländer beschränkte Schießsportverbände. Zu diesen kann man sich bei den Polizeibehörden (Waffenrechtsstellen) oder den Redaktionen einschlägiger Fachzeitschriften (www.dwj.de, www.visier.de, www.caliber.de) erkundigen.

Grundsätzlich ist es nur sinnvoll, sich einem nach WaffG §15 anerkannten Schiesssportverband anzuschliessen, da nur ein anerkannter Verband den Schützen angemessen unterstützen kann.

Die Verbände richten in ihren Vereinen Schiesssportaktivitäten gemäß ihren jeweiligen Sporthandbüchern aus. Um sich zu orientieren, welche der vielen verschiedenen Disziplinen einem am besten gefallen, sollte man mit allen Verbänden Kontakt aufnehmen und sich mehrere Vereine ansehen. Dazu nimmt man mit den Vereinsvorsitzenden Kontakt auf und besucht die Vereine zum Training, lässt sich dabei alles erklären und zeigen.

Um zu einer Entscheidung zu gelangen, die auch lange Bestand hat, sollten einem nicht nur die ausgeübten Disziplinen gefallen. Von ebenso grosser Bedeutung ist, dass die "Chemie" stimmt, dh. Man muss sich in Kreise der neuen Schützenkameraden wohl fühlen.

Hat man sich dann für einen Verein/Verband entschieden (Mehrfach-Mitgliedschaften sind auch möglich und üblich), dann regelt man den Vereins- und Verbandsbeitritt mit dem jeweiligen Vorsitzenden des Vereins.
Ab diesem Zeitpunkt ist regelmäßiges Training (mit Vereins- oder Leihwaffen) und ernsthaftes Lernen von großer Bedeutung. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit und den regelmässigen Training von 12 Monaten kann ein Vereinsvorstand einen Bedürfnisnachweis1 gem. §8 und §14 WaffG ausstellen.

Zusätzlich benötigt man eine Sachkundeausbildung5 gem. §7 WaffG. Diese ist eine Art "Führerschein" für den Erwerb von und Umgang mit Schusswaffen. Diese Ausbildung legt den Grundstein für das eigene Verständnis von Waffentechnik, Waffenrecht, Beschussrecht, Notwehr- und Nothilferecht, Ballistik etc. und vermittelt ein Bild der Verantwortung, die ein Waffenbesitzer trägt sowie grundlegende Schießfertigkeiten.
Hat man dann sowohl den Bedürfnisnachweis als auch die Waffensachkunde erlangt, dann beantragt man bei der zuständigen Polizeibehörde - am besten im persönlichen Gespräch - unter Vorlage der o.g. Bescheinigungen eine Waffenbesitzkarte6 (WBK). Hierzu muss man sich vorab ein oder zwei Waffenarten und Kaliber ausgesucht haben, da dies in der Befürwortung und dem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (kurz: WBK-Antrag) eingetragen werden muss.

Danach prüft die Behörde die rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Vorstrafen etc.) und erteilt bei positiver Prüfung eine waffenrechtliche Erlaubnis, d.h. eine WBK wird ausgestellt. In diese WBK sind bereits (bei der grünen WBK) die Waffenarten und Kaliber voreingetragen. Man kann nun damit zum Waffenhändler oder privaten Waffenbesitzer gehen und diese Waffen erwerben. Dies muss dann binnen 14 Tagen bei der Polizeibehörde gemeldet werden.

Auch danach besteht die Verpflichtung zum regelmäßigen Training und zur Teilnahme an ordentlichen Wettkämpfen weiter! Dies ist also erst der Beginn der eigenen Sportschützen-Laufbahn, bei der viele Dinge zu beachten sind, die in der Sachkundeausbildung gelehrt werden.

Generell gilt: Der Schießsport vermittelt, auf die rechte Art ausgeübt, viel Spaß, fördert die Selbstdisziplin und die innere Ausgeglichenheit und schafft neue Kontakte und Freundschaften.
Tauchen Fragen auf, so sollte man diese mit den eigenen Vereinskameraden besprechen oder - bei waffenrechtlichen Fragen - mit den Sachbearbeitern Waffenrecht in der zuständigen Polizeibehörde. Auch die Redaktionen der o.a. Fachzeitschriften oder das Forum Waffenrecht (www.fwr.de) helfen gerne. Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Mitgliedschaft im Forum Waffenrecht und eine Rechtsschutzversicherung (das Forum Waffenrecht berät hierzu)
.

Anmerkungen:

1 Mit diesem Bedürfnisnachweis bescheinigt der Vereinsvorstand dem Schützen, mindestens 12 Monate lang regelmässig und erfolgreich2 am Vereinstraining teilgenommen zu haben und nun aus der Sicht des Vereins eigener Waffen zu bedürfen, um damit am regelmässigen Training3 und an ordentlich Wettkämpfen4 teilnehmen zu können.

2 Regelmässig und erfolgreich bedeutet meistens, einmal wöchentlich ernsthaft zu trainieren und dabei zu zeigen, dass man bereit und fähig ist, seine Leistung zu steigern und den Schiesssport auch weiterhin ausüben zu wollen.

3 Nach Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht Münster bedeutet der Begriff regelmässiges Training mindestens 2 Trainingstage pro Monat.

4 Ordentliche Wettkämpfe sind Wettkämpfe nach den Regeln eines anerkannten Sschiesssportverbandes. Selbst ausgedachte Vereinswettkämpfe zählen nicht hierzu.

5 Die Sachkundeausbildung ist im Waffengesetz verankert und verlangt theoretische und praktische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten für den Umgang mit Schusswaffen und Munition. Laut WaffG sind die Polizeibehörden zuständig für diese Aufgabe, meist jedoch übernehmen mit behördlicher Genehmigung Verbands- oder Vereinsausbilder diese Aufgabe. Es besteht jedoch bei verschiedenen Polizeibehörden die Möglichkeit, die Prüfung dort abzulegen. Bei den Polizeibehörden kann man sich auch über die Möglichkeiten (und Qualität) der Sachkundeausbildungen und -prüfungen erkundigen. Von enormer Bedeutung ist es darauf zu achten, dass man eine gute und umfassende Sachkundeausbildung von kundigen und erfahrenen Ausbildern erhält.

6 Es gibt verschiedene Arten der Waffenbesitzkarten:
Für Sportschützen und Mehrlader-Waffen (grün)
Für Sportschützen und Einzellader-Langwaffen (gelb)
sowie weitere für Sammler, Sachverständige etc., die hier nicht von Belang sind.

 
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