Nach
dem deutschen Waffengesetz (WaffG) sind grundsätzlich folgende Gruppen
der Bevölkerung unter bestimmten Bedingungen berechtigt, privat Schusswaffen
zu erwerben:
Sportschützen
Waffensammler
Jäger
Die
Belange der Waffensammler und Jäger sollen hier, auf der Internet-Seite
eines Sportschützen-Vereins, ebensowenig diskutiert werden wie die der
Personen- und Objektschützer und der behördlichen Waffenträger.
Befassen
wir uns also mit der Frage: Wie kann man Sportschütze werden?
Zunächst
sollte man sich an einen ortsansässigen Schiesssportverein wenden. Deren
Adressen kann man bei den Schiesssportverbänden erfragen. Hier die Internet-Adressen
der drei größten Verbände in Deutschland:
Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (www.bdmp.de)
Bund Deutscher Sportschützen
e.V. (www.bdsnet.de)
Deutscher Schützenbund
e.V. (www.schuetzenbund.de)
Neben
den o.g. gibt es auch noch kleinere, oft auf einzelne Bundesländer beschränkte
Schießsportverbände. Zu diesen kann man sich bei den Polizeibehörden
(Waffenrechtsstellen) oder den Redaktionen einschlägiger Fachzeitschriften
(www.dwj.de, www.visier.de,
www.caliber.de)
erkundigen.
Grundsätzlich
ist es nur sinnvoll, sich einem nach WaffG §15 anerkannten Schiesssportverband
anzuschliessen, da nur ein anerkannter Verband den Schützen angemessen
unterstützen kann.
Die
Verbände richten in ihren Vereinen Schiesssportaktivitäten gemäß
ihren jeweiligen Sporthandbüchern aus. Um sich zu orientieren, welche
der vielen verschiedenen Disziplinen einem am besten gefallen, sollte man
mit allen Verbänden Kontakt aufnehmen und sich mehrere Vereine ansehen.
Dazu nimmt man mit den Vereinsvorsitzenden Kontakt auf und besucht die Vereine
zum Training, lässt sich dabei alles erklären und zeigen.
Um
zu einer Entscheidung zu gelangen, die auch lange Bestand hat, sollten einem
nicht nur die ausgeübten Disziplinen gefallen. Von ebenso grosser Bedeutung
ist, dass die "Chemie" stimmt, dh. Man muss sich in Kreise der neuen
Schützenkameraden wohl fühlen.
Hat
man sich dann für einen Verein/Verband entschieden (Mehrfach-Mitgliedschaften
sind auch möglich und üblich), dann regelt man den Vereins- und
Verbandsbeitritt mit dem jeweiligen Vorsitzenden des Vereins.
Ab diesem Zeitpunkt ist regelmäßiges Training (mit Vereins- oder
Leihwaffen) und ernsthaftes Lernen von großer Bedeutung. Nach einer
gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit und den regelmässigen Training
von 12 Monaten kann ein Vereinsvorstand einen Bedürfnisnachweis1
gem. §8 und §14 WaffG ausstellen.
Zusätzlich
benötigt man eine Sachkundeausbildung5
gem. §7 WaffG. Diese ist eine Art "Führerschein" für
den Erwerb von und Umgang mit Schusswaffen. Diese Ausbildung legt den Grundstein
für das eigene Verständnis von Waffentechnik, Waffenrecht, Beschussrecht,
Notwehr- und Nothilferecht, Ballistik etc. und vermittelt ein Bild der Verantwortung,
die ein Waffenbesitzer trägt sowie grundlegende Schießfertigkeiten.
Hat man dann sowohl den Bedürfnisnachweis als auch die Waffensachkunde
erlangt, dann beantragt man bei der zuständigen Polizeibehörde -
am besten im persönlichen Gespräch - unter Vorlage der o.g. Bescheinigungen
eine Waffenbesitzkarte6 (WBK). Hierzu
muss man sich vorab ein oder zwei Waffenarten und Kaliber ausgesucht haben,
da dies in der Befürwortung und dem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen
Erlaubnis (kurz: WBK-Antrag) eingetragen werden muss.
Danach
prüft die Behörde die rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Vorstrafen
etc.) und erteilt bei positiver Prüfung eine waffenrechtliche Erlaubnis,
d.h. eine WBK wird ausgestellt. In diese WBK sind bereits (bei der grünen
WBK) die Waffenarten und Kaliber voreingetragen. Man kann nun damit zum Waffenhändler
oder privaten Waffenbesitzer gehen und diese Waffen erwerben. Dies muss dann
binnen 14 Tagen bei der Polizeibehörde gemeldet werden.
Auch
danach besteht die Verpflichtung zum regelmäßigen Training und
zur Teilnahme an ordentlichen Wettkämpfen weiter! Dies ist also erst
der Beginn der eigenen Sportschützen-Laufbahn, bei der viele Dinge zu
beachten sind, die in der Sachkundeausbildung gelehrt werden.
Generell
gilt: Der Schießsport vermittelt, auf die rechte Art ausgeübt,
viel Spaß, fördert die Selbstdisziplin und die innere Ausgeglichenheit
und schafft neue Kontakte und Freundschaften.
Tauchen Fragen auf, so sollte man diese mit den eigenen Vereinskameraden besprechen
oder - bei waffenrechtlichen Fragen - mit den Sachbearbeitern Waffenrecht
in der zuständigen Polizeibehörde. Auch die Redaktionen der o.a.
Fachzeitschriften oder das Forum Waffenrecht (www.fwr.de)
helfen gerne. Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Mitgliedschaft im Forum
Waffenrecht und eine Rechtsschutzversicherung (das Forum Waffenrecht berät
hierzu).
Anmerkungen:
1
Mit diesem Bedürfnisnachweis bescheinigt der Vereinsvorstand dem Schützen,
mindestens 12 Monate lang regelmässig und erfolgreich2
am Vereinstraining teilgenommen zu haben und nun aus der Sicht des Vereins
eigener Waffen zu bedürfen, um damit am regelmässigen Training3
und an ordentlich Wettkämpfen4
teilnehmen zu können.
2
Regelmässig und erfolgreich bedeutet meistens, einmal wöchentlich
ernsthaft zu trainieren und dabei zu zeigen, dass man bereit und fähig
ist, seine Leistung zu steigern und den Schiesssport auch weiterhin ausüben
zu wollen.
3
Nach Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht Münster bedeutet der
Begriff regelmässiges Training mindestens 2 Trainingstage pro Monat.
4
Ordentliche Wettkämpfe sind Wettkämpfe nach den Regeln eines anerkannten
Sschiesssportverbandes. Selbst ausgedachte Vereinswettkämpfe zählen
nicht hierzu.
5
Die Sachkundeausbildung ist im Waffengesetz verankert und verlangt theoretische
und praktische Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten für den Umgang
mit Schusswaffen und Munition. Laut WaffG sind die Polizeibehörden zuständig
für diese Aufgabe, meist jedoch übernehmen mit behördlicher
Genehmigung Verbands- oder Vereinsausbilder diese Aufgabe. Es besteht jedoch
bei verschiedenen Polizeibehörden die Möglichkeit, die Prüfung
dort abzulegen. Bei den Polizeibehörden kann man sich auch über
die Möglichkeiten (und Qualität) der Sachkundeausbildungen und -prüfungen
erkundigen. Von enormer Bedeutung ist es darauf zu achten, dass man eine gute
und umfassende Sachkundeausbildung von kundigen und erfahrenen Ausbildern
erhält.
6
Es gibt verschiedene Arten der Waffenbesitzkarten:
Für Sportschützen
und Mehrlader-Waffen (grün)
Für Sportschützen
und Einzellader-Langwaffen (gelb)
sowie weitere für Sammler, Sachverständige etc., die hier nicht
von Belang sind.